Kirchenmusik
Der Schatz der Kirchenmusik möge mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werden.
Konstitution über die heilige Liturgie, Sacrosanctum Concilium,
Kap. 6 Art. 114
Der Schatz der Kirchenmusik möge mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werden.
Kap. 6 Art. 114